Hinweise - Neuerungen - Erklärungen von Vorschriften oder Bestimmungen
Sportgesundheitsbescheinigungen
Registrierung
ID-Karte

Mit Abgabe der Meldungen zu einem Wettkampf am Meldeschluss - im Allgemeinen 1-2 Wochen vor dem Wettkampftermin - muss bei Irene (sportl. Leitung) für den Aktiven eine gültige Sportgesundheitsbescheinigung vorliegen !

Ich muß dieses mit meiner Unterschrift bei der Wettkampfmeldung bestätigen.

Sollte diese nicht vorhanden sein, ist es ein Grund einen Aktiven nicht zum Wettkampf zu melden.

Ab 1. Januar 2005 gilt, dass jeder Aktive, der an einem Wettkampf mit mehr als einem Verein teilnimmt beim Deutschen Schwimm-Verband registriert sein muss und damit eine Registrierungsnummer besitzt. Die bisherigen Wettkampfpässe gelten als Registrierung und werden am Ende des Jahres in ID-Karten getauscht. Diese Registrierung kostet einmalig 10,00 EURO.

ID-Karten werden nach Beantragung von Irene verteilt. Diese Karten sollt ihr zu Hause gut aufbewahren. Sie sind euer Ausweis, dass ihr beim DSV als Wettkampfschwimmer registriert seid. In Bestenlisten könnt ihr euch dann unter dieser Nummer finden. Solltet ihr mal den Verein wechseln benötigt ihr diesen Ausweis. Wir müssen die ID-Nr. bei Meldungen angeben. Ihr braucht diesen Ausweis aber nicht mit zum Wettkampf zu bringen.

Sollten fehlerhafte Angaben auf dem Begleitschreiben sein (Adresse o.ä.) bitte ich um Rückmeldung an Irene [nicht zum DSV wie es im Schreiben steht, das machen wir]

Teilnahmegebühr pro Jahr (Jahreslizenz)
Ab 1. Januar 2006 gilt, dass jeder Aktive ab 10 Jahre für die Teilnahme an Wettkämpfen mit mehr als einem Verein eine Jahreslizenz erwerben muss. Die Jahresgebühr beträgt 12,00 EURO.
Nachweis von Pflichtzeiten bei Meisterschaften
(Norddeutsche - Deutsche Meisterschaften)
Der Nachweis von Pflichtzeiten erfolgt seit dem 1.1.2005 nur noch über die Datei bei www.schwimmen.dsv.de. Wenn Pflichtzeiten beim Wettkampf nicht erreicht werden und die erreichte Zeit dort nicht mit einem Protokoll hinterlegt ist, muss erhöhtes nachträgliches Meldegeld (enM) gezahlt werden. Protokolle in Papierform gelten nicht mehr.
Kampfrichter

Die Ausbildung zum Kampfrichter ist für alle Mitglieder des Vereines möglich, die über 16 Jahre sind (in Ausnahmen ab 14 Jahre). Die Voraussetzungen und Bedingungen sind in der Kampfrichterlizenzordnung niedergeschrieben.

Die Wettkampfbestimmungen, nach denen Wettkämpfe ausgetragen werden und nach denen die Schiedsrichter urteilen sind in der WB des DSV veröffentlicht.


Kreuzfahrt New York